Aug 1, 2025
Ein aktuelles Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts hat für Aufsehen gesorgt und das von der bayerischen Staatsregierung verhängte "Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz" in Teilen einkassiert.
Das Verwaltungsgericht München entschieden, dass das von der Stadt München verhängte Kiff-Verbot für den nördlichen Teil des Englischen Gartens unverhältnismäßig und somit nichtig ist.
Das Urteil beruht auf einer Klage eines Münchner Anwalts, der argumentierte, dass die pauschale Verbotszone nicht gerechtfertigt sei. Und das Gericht gab ihm Recht: Laut der Entscheidung ist der Bereich des Parks nördlich des Isarrings weder eine ausgewiesene "öffentliche Einrichtung für Kinder und Jugendliche" noch eine Sportstätte oder Schule. Damit fallen diese Flächen nicht unter die strengen Vorgaben des neuen Konsumcannabis-Gesetzes, die einen 100-Meter-Abstand zu solchen Einrichtungen vorschreiben.
Die Entscheidung des Münchner Gerichts hat über die Stadtgrenzen hinaus Bedeutung. Die Richter sehen in der Begründung des Urteils eine mögliche Signalwirkung für andere bayerische Kommunen, die ähnliche Verbotszonen für ihre Parks erlassen haben. Es zeigt, dass Verbotszonen nicht pauschal, sondern sehr spezifisch und verhältnismäßig begründet werden müssen.
Für uns als Cantura Cannabis Club ist dieses Urteil ein weiteres Beispiel dafür, dass auch in Bayern das deutschlandweit gültige Konsumcannabisgesetz gilt und nicht die poltische Auslegung durch die bayerische Staatsregierung und ihre Sonderwege. Entsprechend unterstützen wir diese Urteil und bedanken uns im Namen unserer Mitglieder bei den Klagenden für Ihren Einsatz!
Euer Vorstand und das ganze Team vom Cantura Cannabis Club
Melde dich kostenlos an und werde Mitglied unserer Gemeinschaft von Cannabiskonsumenten.
Hier findest du informative Blog-Artikel
zum Thema Legalisierung und Cannabis Clubs
Email: info@cantura.club
Tel.: 089 - 64167084