Aug 16, 2023
Im neuesten Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministerium zur Cannabis-Legalisierung tauchen erstmals Cannabis Genossenschaft auf. Doch, was sind Cannabis-Genossenschaften eigentlich und wie unterscheiden sie sich von Cannabis Vereinen alias Cannabis Clubs? Wir beleuchten das einmal für euch.
In Deutschland sind sowohl Genossenschaften als auch eingetragene Vereine (e.V.) zwei verschiedene Formen der Organisation von Menschen mit gemeinsamen Zielen. Hier sind die Hauptunterschiede zwischen beiden.
Genossenschaft (eG): Genossenschaften haben das Ziel, die wirtschaftlichen oder sozialen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Dies geschieht durch gemeinsame wirtschaftliche Aktivitäten wie Produktion, Handel oder Dienstleistungen.
Eingetragener Verein (e.V.): Eingetragene Vereine sind hingegen nicht primär auf wirtschaftliche Aktivitäten ausgerichtet. Sie dienen der Verfolgung ideeller oder gemeinnütziger Zwecke, wie Sport, Kultur, Bildung oder soziale Arbeit.
Genossenschaft (eG): Genossenschaften haben Mitglieder, die gleichzeitig auch Anteilseigner sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile, die es hält.
Eingetragener Verein (e.V.): Vereine haben Mitglieder, die oft an Versammlungen teilnehmen und über Angelegenheiten des Vereins abstimmen können. Die Mitgliedschaft erfolgt in der Regel ohne finanzielle Beteiligung.
Genossenschaft (eG): Die Haftung der Genossenschaftsmitglieder ist auf ihre gezeichneten Anteile begrenzt. Das Risiko ist also auf ihre Investitionen beschränkt.
Eingetragener Verein (e.V.): Vereinsmitglieder haften normalerweise nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten des Vereins. Die Haftung beschränkt sich auf das Vereinsvermögen.
Genossenschaft (eG): Genossenschaften verfolgen in der Regel wirtschaftliche Aktivitäten, um Gewinne zu erwirtschaften. Diese Gewinne werden unter den Mitgliedern nach einem bestimmten Schlüssel verteilt.
Eingetragener Verein (e.V.): Vereine verfolgen gemeinnützige oder ideelle Zwecke und dürfen keine Gewinne an die Mitglieder ausschütten.
Genossenschaft (eG): Die Rechtsform einer Genossenschaft ist in Deutschland durch das Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt.
Eingetragener Verein (e.V.): Die Rechtsform eines eingetragenen Vereins ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
Insgesamt lassen sich Cannaibs-Genossenschaften und eingetragene Cannabis-Vereine anhand ihrer Zielsetzung, Mitgliedschaft, Haftung, Gewinnerzielung und Rechtsform unterscheiden. Die Wahl zwischen den beiden hängt von den individuellen Zielen und Bedürfnissen der beteiligten Cannabis-Liebhaber ab.
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