Rechtliche Lage von Cannabis

Genossenschaft vs. Club

Aug 16, 2023

Im neuesten Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministerium zur Cannabis-Legalisierung tauchen erstmals Cannabis Genossenschaft auf. Doch, was sind Cannabis-Genossenschaften eigentlich und wie unterscheiden sie sich von Cannabis Vereinen alias Cannabis Clubs? Wir beleuchten das einmal für euch.

Unterschiede zwischen Cannabis Genossenschaften und Cannabis Vereinen:

In Deutschland sind sowohl Genossenschaften als auch eingetragene Vereine (e.V.) zwei verschiedene Formen der Organisation von Menschen mit gemeinsamen Zielen. Hier sind die Hauptunterschiede zwischen beiden.

1. Zweck und Zielsetzung:

Genossenschaft (eG): Genossenschaften haben das Ziel, die wirtschaftlichen oder sozialen Interessen ihrer Mitglieder zu fördern. Dies geschieht durch gemeinsame wirtschaftliche Aktivitäten wie Produktion, Handel oder Dienstleistungen.


Eingetragener Verein (e.V.): Eingetragene Vereine sind hingegen nicht primär auf wirtschaftliche Aktivitäten ausgerichtet. Sie dienen der Verfolgung ideeller oder gemeinnütziger Zwecke, wie Sport, Kultur, Bildung oder soziale Arbeit.

2. Mitgliedschaft:

Genossenschaft (eG): Genossenschaften haben Mitglieder, die gleichzeitig auch Anteilseigner sind. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile, die es hält.

Eingetragener Verein (e.V.): Vereine haben Mitglieder, die oft an Versammlungen teilnehmen und über Angelegenheiten des Vereins abstimmen können. Die Mitgliedschaft erfolgt in der Regel ohne finanzielle Beteiligung.

3. Haftung:

Genossenschaft (eG): Die Haftung der Genossenschaftsmitglieder ist auf ihre gezeichneten Anteile begrenzt. Das Risiko ist also auf ihre Investitionen beschränkt.

Eingetragener Verein (e.V.): Vereinsmitglieder haften normalerweise nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Verbindlichkeiten des Vereins. Die Haftung beschränkt sich auf das Vereinsvermögen.

4. Gewinnerzielung:

Genossenschaft (eG): Genossenschaften verfolgen in der Regel wirtschaftliche Aktivitäten, um Gewinne zu erwirtschaften. Diese Gewinne werden unter den Mitgliedern nach einem bestimmten Schlüssel verteilt.

Eingetragener Verein (e.V.): Vereine verfolgen gemeinnützige oder ideelle Zwecke und dürfen keine Gewinne an die Mitglieder ausschütten.

5. Rechtsform:

Genossenschaft (eG): Die Rechtsform einer Genossenschaft ist in Deutschland durch das Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt.

Eingetragener Verein (e.V.): Die Rechtsform eines eingetragenen Vereins ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.

Fazit:

Insgesamt lassen sich Cannaibs-Genossenschaften und eingetragene Cannabis-Vereine anhand ihrer Zielsetzung, Mitgliedschaft, Haftung, Gewinnerzielung und Rechtsform unterscheiden. Die Wahl zwischen den beiden hängt von den individuellen Zielen und Bedürfnissen der beteiligten Cannabis-Liebhaber ab.

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