Mar 15, 2025
Die rechtliche Bewertung von Cannabis in Deutschland befindet sich derzeit im Wandel. Ein Gesetzesentwurf zur teilweisen Entkriminalisierung des Besitzes und zur kontrollierten Abgabe an Erwachsene über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen befindet sich in der Umsetzung. Ziel ist es unter anderem, den Eigenkonsum rechtlich neu einzuordnen und den Umgang mit Cannabis aus dem Bereich der Strafverfolgung in weiten Teilen herauszulösen.
Nach aktuellem Stand sieht die geplante Gesetzeslage vor, dass Erwachsene künftig in begrenztem Umfang Cannabis für den Eigenbedarf besitzen dürfen. Auch gemeinschaftlicher nicht-gewerblicher Anbau im Rahmen eingetragener Vereine wird unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Die Regelungen beinhalten unter anderem Altersgrenzen, Obergrenzen für den Besitz, Vorschriften zum Jugendschutz und strikte Anforderungen an die Organisation von Anbauvereinigungen.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Reform das Ziel, den Gesundheits- und Verbraucherschutz zu stärken, insbesondere durch eine bessere Aufklärung über Wirkstoffe und Risiken. Darüber hinaus soll die Strafverfolgung entlastet und die organisierte Kriminalität im Bereich des illegalen Cannabishandels eingedämmt werden. Begleitend dazu werden Maßnahmen im Bereich der Prävention und Suchtberatung angekündigt.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, Aufklärungsmaßnahmen über Risiken und Wirkungen von Cannabis zu intensivieren. Darüber hinaus könnten neue Regelungen dazu beitragen, Forschung und gesundheitspolitische Strategien im Umgang mit psychoaktiven Substanzen weiterzuentwickeln. Insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen könnte das Thema in Zukunft auch medizinisch an Relevanz gewinnen – im Rahmen der bestehenden arzneimittelrechtlichen Regelungen.
Trotz der angekündigten Neuregelung ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags der Besitz, Erwerb und Handel von Cannabis in Deutschland gemäß dem Betäubungsmittelgesetz grundsätzlich weiterhin strafbar. Die geplanten gesetzlichen Änderungen treten nach aktueller Planung frühestens zum 1. April 2024 in Kraft. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen uneingeschränkt.
Die rechtliche Neuausrichtung des Umgangs mit Cannabis wird weiterhin kontrovers diskutiert. Klar ist: Sie stellt einen Paradigmenwechsel im deutschen Drogenrecht dar. Die Umsetzung und Ausgestaltung der neuen Vorschriften werden entscheidend dafür sein, wie praktikabel und rechtssicher der zukünftige Umgang mit Cannabis im Alltag erfolgen kann.
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